Mitglieder im Verein können alle natürlichen Personen, die mindestens das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen werden, wenn sie die Satzung der Kindervereinigung Dresden e.V. anerkennen.
Der Beitrittsantrag ist schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten.
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand auf Vorschlag eines Vereinsmitgliedes. Der Eintritt in den Verein wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.
Im Fall der Ablehnung steht dem Bewerber das Recht auf Einspruch zu, über den die Mitgliederversammlung in der nächsten Mitgliederversammlung entscheidet.
Die Kindervereinigung Dresden e.V. hat ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder.
Wenn Sie mehr Informationen wünschen, wenden Sie sich telefonisch oder per E-Mail an uns.
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder des Vereins nehmen aktiv am Vereinsleben teil, zahlen einen Beitrag gemäß Beitragsordnung und unterliegen den Rechten und Pflichten eines Vereinsmitgliedes gem. § 8, Ziffer 1 und 2 der Satzung.
Fördermitglied
Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Bedingungen zum Erwerb einer Mitgliedschaft nach § 3 der Satzung erfüllen.
Fördermitglieder des Vereins unterstützen den Verein durch Zuwendungen in Form von unentgeltlicher Tätigkeit, Sachmitteln, Dienstleistungen oder Geld. Sie leisten einen individuell mit dem Vorstand des Vereins vereinbarten und in der Aufnahmebestätigung dokumentierten Beitrag für den Verein und unterliegen den Rechten und Pflichten eines Vereinsmitgliedes gem. § 8, Ziffer 3 und 4 der Satzung.
Fördernde Mitglieder entrichten mindestens einen doppelten Jahresbeitrag. Dieser kann in Geldform oder als Sachleistung erbracht werden. Sie haben die Pflicht, den Geldbetrag oder die Sachleistung vor Eintritt in die Kindervereinigung Dresden e.V. in Abstimmung mit dem Vorstand festzulegen.
Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen finden Sie hier: